Beitragsordnung für den gemeinnützigen Verein Exter-Dorf aktiv e.V. mit Sitz in Vlotho (Kreis Herford)

Beitragsordnung vom 17.05.2022

§ 1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.


§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Beitrag beträgt mindestens 15,00 EUR pro Kalenderjahr - für eine natürliche Person, Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften oder juristische Personen.


§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Der Verein erhebt für das Kalenderjahr 2022 erstmals Beiträge.
Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig vollständig bei der Neuaufnahme von Mitgliedern mit der Mitgliedschaft gemäß § 4 der Satzung zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils mit dem Beginn eines Kalenderjahres im Voraus fällig.
Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrags.


§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags; Mahnung
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres im Voraus fällig. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug, so erfolgt eine schriftliche Mahnung gemäß § 4 der Satzung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird, und in der auf die Folgen gemäß § 4 der Satzung bei nicht fristgemäßer Zahlung über einen Zeitraum länger als 3 Monate nach Absendung der mit eingeschriebenem Brief zugestellten Mahnung hingewiesen wird.


§ 6 Veränderungen
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand und dem/der Schatzmeister/Schatzmeisterin mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Sollte sich der Status eines Mitglieds verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem/der Schatzmeister/Schatzmeisterin mitzuteilen. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrags für das nächste Jahr.


§ 7 Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Gründungsversammlung hat diese Beitragsordnung in ihrer Sitzung am 17.05.2022 in Vlotho beschlossen.
Die Beitragsordnung wurde den Teilnehmern der Gründungsversammlung vor der Beschlussfassung bekannt gegeben und tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil des Aufnahmeantrags ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.


§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.


Vlotho, den 17.05.2022